Leitfaden zum Datenschutz im Unternehmen - Checkliste

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt - in den §§ 1 bis 48 seiner aktuellen Fassung - den Umgang mit personenbezogenen Daten und hat zum Ziel den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Nicht nur im BDSG sondern auch in anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften ist der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt und diese gesetzlichen Vorgaben gilt es tagtäglich umzusetzen und einzuhalten.

Sie suchen einen Leitfaden zum Datenschutz – eine Checkliste – um die gesetzlichen Vorgaben datenschutzkonform in Ihrem Unternehmen, Ihrem Verein oder Ihrer Gesellschaft rechtssicher umzusetzen - sie sind sich der gesetzlichen Anforderungen bewusst und gewillt die Checklisten punktuell abzuarbeiten und sich entsprechend dem Leitfaden zu verhalten?

DATENSCHUTZ ist INDIVIDUELL

Den Datenschutz im Unternehmen rechtssicher gesetzeskonform - reinweg anhand eines allgemeinen Leitfadens oder mit Hilfe von Checklisten aus dem Internet – ohne fachkundige Unterstützung - umzusetzen ist nahezu unmöglich bis ausgeschlossen, da sich die datenschutzrechtlichen Gegebenheiten und damit einhergehend die notwendigen Datenschutzmaßnahmen von Unternehmen zu Unternehmen von Verein zu Verein von Gesellschaft zu Gesellschaft kurz von Fall zu Fall unterscheiden können – zumal man unter gewissen Umständen gesetzlich dazu verpflichtet ist einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Machen Sie keine Experimente

Suchen Sie nicht weiter nach Checklisten oder einem „allgemeinen Leitfaden“ für die Umsetzung datenschutzrelevanter Prozesse und Aufgaben in Ihrem Unternehmen, Verein oder Ihrer Gesellschaft – setzen Sie auf UNS als fachkundigen und loyalen Partner.

  • wir erarbeiten IHREN individuellen Leitfaden für den Datenschutz
  • wir werten IHRE individuellen Checklisten aus und erarbeiten Datenschutzlösungen
  • wir führen Sie zur gesetzeskonformen Umsetzung des Datenschutzes

Insofern Sie das wollen...

Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV unterstütze ich seit mehreren Jahren Unternehmen, Vereine und Institutionen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BDSG sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen anderer Gesetze und Rechtsvorschriften.

Sie wollen effizient, rechtssicher und transparent - teils gesetzlich vorgeschriebene - Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umsetzen. Sie wollen bzw. müssen einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen oder benötigen fachkundige Unterstützung in Fragen des Datenschutzes - dann kontaktieren Sie uns.