Externer Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO

Externer Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO – als fachkundiger Partner beraten und unterstützen wir seit 2010 öffentliche und nicht-öffentliche Stellen von Berlin bis Hamburg in Fragen des Datenschutzes.

Vorschrift zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten – wer, wann und warum?

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO - Kosten und Vorteile - Angebot anfordern!Wer muss wann und warum einen Datenschutzbeauftragten – einen DSB benennen, die Antwort auf diese Frage geben der Artikel 37 der Datenschutzgrundverordnung sowie § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Nicht-öffentliche Stellen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mehr als 9 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Wenn die verantwortliche Stelle Verfahren nutzt oder einsetzen möchte, die der Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen ist unabhängig der Anzahl von Personen, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind ein Datenschutzbeauftragter zu benennen.

Gleiches gilt auch für Verantwortliche, die personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten – sie müssen also in jedem Fall einen DSB benennen.

Für öffentliche Stellen gilt generell die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten!

Externer Datenschutzbeauftragter

Nachfolgend wollen wir auf unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter eingehen, die Vorteile einer externen Benennung eines DSB darlegen und somit klar aufzeigen, wie Sie Kosten sparen und gleichzeitig rechtssicher handeln können.

Aufgaben – des DSB, was muss ein Datenschutzbeauftragter umsetzen?
Vorteile – des externen Datenschutzbeauftragten vs. interner DSB.
Kosten – welche Kosten entstehen für unsere Benennung als externer DSB?
BAFA – Förderung des BAFA nutzen und Kosten sparen.
Referenzen – wen wir als externer DSB unterstützen.
Angebot – für unsere Benennung zu Ihrem DSB anfordern.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten – was tut ein DSB eigentlich?

Die DS-GVO definiert in Artikel 39 die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wie folgt:

1. Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
b) Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
c) Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz- Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
2. Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass der DSB eine beratende und unterrichtende Aufgabe gegenüber der verantwortlichen Stelle sowie deren Beschäftigten hat. Darüber hinaus wacht der Datenschutzbeauftragte über die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung unternehmensinterner Prozesse in Bezug auf die datenschutzkonforme Gestaltung.

Im Fall der Nutzung von Verfahren, die dem Artikel 35 der DS-GVO unterliegen berät der Datenschutzbeauftragte auf Anforderung des Verantwortlichen zur Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung. Letztlich ist der DSB Ansprechpartner für Betroffene z. B. Kunden oder Mitarbeiter sowie für die Aufsichtsbehörde.

Anforderungen – wer kann Datenschutzbeauftragter sein und wer darf es nicht?

Wenn die verantwortliche Stelle sich der Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten bewusst ist, stellt sich die Frage, wer denn nun zum DSB benannt und die zuvor dargelegten Aufgaben umsetzen soll.

Die DSGVO regelt im Artikel 37 Absatz 5 welche Anforderungen an den DSB gestellt werden so:

Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.

Anders ausgedrückt, muss ein Datenschutzbeauftragter die erforderliche Fachkunde besitzen um dem Verantwortlichen beratend zur Seite stehen und die Umsetzung des Datenschutzes überwachen zu können.

In vielen Unternehmen möchte man aus Kostengründen und auf Grund des Kündigungsschutzes des betrieblichen DSB ein Mitglied der Geschäftsleitung oder den IT-Verantwortlichen, der ja technologisch UpToDate ist zum DSB benennen – doch das ist NICHT möglich!

Eine solche Benennung birgt einen Interessenskonflikt in sich und wäre somit eine unwirksame Benennung – gleichbedeutend mit der Unterlassung und somit ein Datenschutzverstoß.

Kosten eines internen Datenschutzbeauftragten

Bevor wir auf unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter eingehen, wollen wir die interne Lösung und die damit verbundenen Kosten betrachten. Augenscheinlich mag man bei der Abwägung einer externen oder internen Benennung eines DSB davon ausgehen, dass die hausinterne Lösung doch günstiger sein muss, als ein externer DSB.

Doch dem ist – in unserem Fall – nicht so, denn bei der Benennung eines internen DSB hat man zum einen hohe initiale Kosten für Ausbildung bzw. Qualifizierung, Fachliteratur, Prüfung und Zertifizierung sowie wiederkehrende Kosten im Zuge regelmäßiger Fortbildungen.

Wir haben uns dem Thema Kosten des internen gegenüber einem externen Datenschutzbeauftragten ausführlich in unserem Blogbeitrag "Externer Datenschutzbeauftragter Kosten vs. interner DSB" gewidmet.

Externer Datenschutzbeauftragter Vorteile - gegenüber dem internen DSB

Neben der Kostenfrage gibt es viele Vorteile, die ein externer Datenschutzbeauftragter gegenüber dem internen DSB mitbringt, auf die wir nachfolgend – auszugsweise – eingehen wollen.

Einige Vorteile des externen DSB

  • verfügt über die gesetzlich geforderte Fachkunde des Datenschutzbeauftragten
  • ist mit geringen kalkulierbaren monatlichen Kosten preiswerter als ein interner DSB
  • kann bei Unzufriedenheit gekündigt (ausgetauscht werden)
  • bringt praktische Erfahrungen mit (nutzen Sie den Wissenstransfer)

Hat der externe DSB auch Nachteile?

Hat ein externer Datenschutzbeauftragter eigentlich auch Nachteile gegenüber der internen Lösung?

Klare Antwort auf diese Frage – JA!

Es bedarf einer gewissen Zeit, bis der externe DSB sich in die strukturellen Gegebenheiten der verantwortlichen Stelle eingearbeitet, sich mit den Prozessen vertraut gemacht hat. Je nach Konstellation können hierzu ein paar Stunden und bei bestimmten äußerst komplexen Strukturen auch mehrere Tage notwendig sein. Die dadurch aufgewandte Arbeitszeit muss natürlich durch den Auftraggeber – durch den Verantwortlichen – bezahlt werden.

Externer Datenschutzbeauftragter Kosten

Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung sind wohl in keiner anderen Branche mehr Unternehmen entstanden als im Datenschutzbereich bzw. haben bestehende Unternehmen ihr Geschäftsfeld um den Datenschutz erweitert.

Einige etablierte Unternehmen – zumeist mit überregionaler bzw. bundesweiter Ausrichtung – haben pünktlich zur DSGVO an der Preisschraube gedreht und mal eben über Nacht Ihre Preise - entsprechend der Devise „Angebot und Nachfrage“ – teils verdoppelt oder die Einstiegsangebote als „zur Zeit nicht verfügbar“ deklariert.

Wir wollen uns weder am Preiskampf der „Dumping-Datenschützer“ noch an der Abzocke mancher alteingesessenen Platzhirsche beteiligen – wir behalten unser Preismodell bei und setzen auf langjährige faire und seriöse Partnerschaft gegenüber unseren Kunden.

Was kostet unsere Dienstleistung als DSB oder eine Datenschutzberatung?

Wir machen keine pauschalen Paketpreise a la „Basis“ oder „Professional“, wir beraten und unterstützen individuell entsprechend Ihrem tatsächlichen Bedarf.

Für unsere Benennung als Externer Datenschutzbeauftragter wird ein monatliches Grundhonorar von 25,00 EUR berechnet. Darüber hinaus vereinbaren wir ein zeitlich begrenztes Stundenkontingent für unsere beratende und unterstützende Tätigkeit entsprechend der umzusetzenden Prozesse.

BAFA Fördermöglichkeiten nutzen und Kosten sparen

Externer Datenschutzbeauftragter - BAFA Förderung für DatenschutzberatungDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA - fördert im Rahmen seines Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ Unternehmensberatungsleistungen mit bis zu 90 Prozent.

Auf Grund unserer fachlichen Qualifikation und anderer Kriterien sind wir offiziell beim BAFA als Berater gelistet. Somit haben anspruchsberechtigte Unternehmen die Möglichkeit einen Großteil der – ohnehin geringen – Kosten unserer Beratungsdienstleistung im Rahmen einer Datenschutzberatung oder eines Datenschutzaudits zu sparen.

Externer Datenschutzbeauftragter Referenzen

Wenn man sich für das Angebot eines externen DSB interessiert, möchte man sicher auch wissen, wie es neben der Fachkunde um praxiskonforme Erfahrungen und eventuelle Referenzen bestellt ist – vertraut man sich seinem zukünftigen DSB doch vollumfänglich an und offenbart sich.

Wie einleitend erwähnt, sind wir seit 2010 als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Wir beraten und unterstützen öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur rechtssicheren Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen der DS-GVO, des BDSG, der Landesdatenschutzgesetze sowie anderer Gesetze und Rechtsvorschriften.

Referenzen – Unternehmen und öffentlichen Stellen für die wir als DSB tätig sind

Neben mehreren IT-Unternehmen und Media-Agenturen sind wir als Datenschutzbeauftragter für Steuerberater, Bildungsgesellschaften sowie Schulen tätig. Ferner unterstützen und beraten wir viele Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in Fragen des Datenschutzes.

Darüber hinaus zählen wir mehrere Unternehmen der Sozialwirtschaft und einen Pflegedienst zu unseren Kunden. Auch sind wir DSB für drei Labore, zwei Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung sowie mehrere Ärzte.

Im öffentlichen Bereich beraten wir seit vielen Jahren verschiedene Stellen und sind seit 2018 für mehrere Abwasserzweckverbände sowie eine Architektenkammer als Datenschutzbeauftragter tätig.

Externer Datenschutzbeauftragter Angebot – fachkundige Beratung Berlin - Hamburg

Unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter - richtet sich primär an Unternehmen, Vereine und Organisationen sowie öffentliche Stellen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Durch unsere zentrale Lage – in der Rolandstadt Perleberg (Kreisstadt der Prignitz) – bieten wir regionalen und überregionalen Stellen fachkundige Unterstützung zu einem fairen Preis mit geringen logistischen Kosten.

Fachkundiger DSB - Datenschutzauditor vom TÜV-Rheinland zertifiziert

Was die wenigsten wissen, Datenschutzbeauftragter ist kein Beruf im klassischen Sinne wie z. B. Betriebswirt, Informatiker, Bürofachangestellter, KFZ-Schlosser, Maurer oder Fliesenleger. Es gibt keine klaren oder einheitlichen Ausbildungsrichtlinien oder Standards, die Art und Umfang der Qualifikation eines DSB regeln.

Im Grunde könnte Jedermann – zu jeder Zeit - beschließen Datenschutzbeauftragter zu sein. Das Gesetz schreibt – wie oben erwähnt – vor, das ein DSB über die erforderliche Fachkunde verfügen muss um seine Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen und ausüben zu können.

Wir sind zertifiziert vom TÜV-Rheinland sowie der IHK-Potsdam und haben neben der Ausbildung zum DSB auch die erweiterte Qualifikation zum Datenschutzauditor erworben.

Darüber hinaus verfügen wir über jahrelange Erfahrungen in verschiedensten Branchen und Bereichen der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung – nutzen Sie den Wissenstransfer!

Öffentliche Stellen können einen externen DSB bestellen – die DSGVO macht es möglich

Während es in den zurückliegenden Jahrzenten für öffentliche Stellen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht möglich war einen externen DSB zu Ihrem Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist dies durch Inkrafttreten der DS-GVO generell möglich geworden.

Grundsätzlich könnte jede öffentliche Stelle unsere Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter in Anspruch nehmen und somit rechtssicher und kostengünstig der verpflichtenden Benennung des DSB nachkommen.

Angebot für unsere Benennung als DSB oder eine Datenschutzberatung anfordern!

Wenn Sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind oder Unterstützung im Rahmen einer Datenschutzberatung benötigen, dann können wir Sie fachkundig, kostengünstig und rechtssicher unterstützen.

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular und fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!


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