Externer Datenschutzbeauftragter Brandenburg DSB-TÜV

Seit 2010 beraten und unterstützen wir Unternehmen, Organisationen und Vereine sowie öffentliche Stellen in Fragen des Datenschutzes. Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir der verantwortlichen Stelle eine zugleich kostengünstige als auch effektive Alternative zur Benennung eines internen DSB.

Fachkundiger zertifizierter DSB vs. Interner Datenschutzbeauftragter

Wenn man sich der Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten bewusst ist, wägt man zumeist ab, ob man einen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betrauen oder auf einen externen DSB setzen sollte.

Interner DSB – Eignung, Ausbildung, laufende Kosten und Kündigungsschutz

Bei der Benennung eines internen DSB sollte man beachten, dass nicht jeder Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten geeignet ist. Neben der Fachkunde ist auch zu beachten, dass Mitglieder der Geschäftsleitung oder Angestellte in Schlüsselpositionen des Unternehmens wie Abteilungs- oder Fachbereichsleiter sowie EDV-Verantwortliche NICHT zum DSB benannt werden dürfen, da hier ein Interessenskonflikt vorliegt.

Um die gesetzlich geforderte Fachkunde zu erwerben und nachzuweisen, ist es in der Regel notwendig den betreffenden Mitarbeiter im Rahmen einer mehrtägigen Ausbildung mit anschließender Prüfung beim TÜV, der IHK, der DEKRA oder einem anderen anerkannten Fortbildungsunternehmen zu qualifizieren. Mit dieser Erstausbildung ist es natürlich nicht getan – jährlich wiederkehrende Lehrgänge und Qualifizierungsmaßnahmen sind notwendig, damit der interne DSB immer UpToDate ist.

Aus diesem Umstand ergeben sich initiale und fortlaufende Kosten, die sich je nach Konstellation von einigen hundert bis mehrere tausend Euro pro Jahr belaufen können. In unserem Blogbeitrag „Externer Datenschutzbeauftragter Kosten“ haben wir dieses Thema ausführlich behandelt und in einer tabellarischen Übersicht die zuvor benannten Punkte wie Ausbildung und Fortbildung des internen DSB dargelegt.

Wenn man einen Mitarbeiter zum DSB benennen möchte, sollte man auch beachten, dass der interne Datenschutzbeauftragte gesetzlichen Kündigungsschutz genießt. Diese Regelung gilt auch noch ein Jahr nach Abberufung des internen DSB.

Unser Angebot – externer Datenschutzbeauftragter in Brandenburg

Wie einleitend dargelegt, bieten wir jedem Unternehmen, Verein, Organisationen sowie öffentlichen Stellen in Brandenburg eine kostengünstige Alternative zur Benennung eines internen DSB. Unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter beinhaltet alle Aufgaben und Pflichten eines internen DSB gemäß Artikel 39 DS-GVO. Wir bieten keine abgestuften Paketlösungen wie einige Mitbewerber – wir prüfen, beraten und unterstützen nach tatsächlichem Bedarf ohne Wenn und Aber.

Für meine Benennung zur Datenschutzbeauftragten wird ein monatliches Grundhonorar von nur 25,00 EUR berechnet. Abhängig der tatsächlichen Gegebenheiten wird ein Stundenkontingent vereinbart und nach Umsetzung der notwendigen Maßnahmen entsprechend angepasst.

BAFA-Fördermöglichkeiten nutzen und Kosten sparen!

Unsere Dienstleistungen im Rahmen einer Datenschutzberatung oder eines Audits sind förderfähig! Aufgrund unserer nachgewiesenen Fachkunde und weiterer Kriterien sind wir offiziell beim BAFA als Berater gelistet. Somit haben anspruchsberechtigte Unternehmen die Möglichkeit einen Großteil der Kosten für unsere Datenschutzberatung erstattet zu bekommen.

Je nach Unternehmen und tatsächlichen Gegebenheiten sind Förderungen von bis zu 80% möglich.

Referenzen – wen wir als DSB fachkundig unterstützen?

Zu unseren Kunden zählen neben mehreren IT-Unternehmen und Media-Agenturen auch Steuerberater und Lohnbüros. Darüber hinaus sind wir für Unternehmen der Sozialwirtschaft wie Lebenshilfeeinrichtungen und Pflegedienste tätig. Ferner beraten und unterstützen wir Unternehmen und Organisationen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung sowie MVZ-Labore.

Angebot anfordern, Vorteile nutzen und Kosten sparen!

Wenn Sie unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter wahrnehmen möchten, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an und setzen Sie den Datenschutz gemäß den Vorgaben der DS-GVO rechtssicher und kostengünstig um.

Öffentliche Stellen in Brandenburg können einen externen DSB benennen

Während es in den zurückliegenden Jahren für öffentliche Stellen wie Ämter, Gemeinden und andere Einrichtungen verpflichtend war einen Mitarbeiter oder Angestellten einer öffentlichen Stelle zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist es durch die EU-DS-GVO möglich einen externen DSB als Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Gern können wir Sie in Fragen des Datenschutzes rechtssicher und kostengünstig unterstützen!