Beratungsförderung für Ihren Datenschutz – BAFA-Berater

BAFA Beratungsförderung für unsere Datenschutzberatung – als offizieller BAFA-Berater kann ich Sie fachkundig und professionell unterstützen. Nutzen Sie die Zuschüsse des „Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ - BAFA und setzen Sie den Datenschutz kosteneffizient um.

Nachfolgend gehen wir auf folgende Punkte ein:

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sind für jede öffentliche und nicht-öffentliche Stelle maßgebend für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Art und Umfang der Erhebung sowie die Verwendung oder Weitergabe – kurz die Verarbeitung von Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter oder anderer natürlicher Personen muss nach den Vorgaben gesetzlicher Regelungen erfolgen.

Neben der DS-GVO und dem BDSG kommen je nach Branche und Art der Daten auch andere gesetzliche Regelungen wie z. B. das Sozialgesetzbuch zu Anwendung – Datenschutz ist sehr komplex.

Fachkundige Datenschutzberatung – offiziell gelisteter BAFA-Berater

Seit 2010 sind wir als fachkundiger Partner von Berlin bis Hamburg beratend tätig. Unsere Fachkunde besteht zum einen in der zertifizierten Ausbildung als DSB-TÜV bzw. betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK) sowie der erweiterten Ausbildung zum Datenschutzauditor-TÜV.

Durch diese Fachkundenachweise erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten und qualifizieren uns zum Datenschutzberater – ich bin offiziell gelisteter BAFA-Berater.

Ich erfülle die Kriterien und Anforderungen an einen BAFA-Berater

Um als BAFA-Berater gelistet zu werden, muss man bestimmte Kriterien und Anforderungen erfüllen, da die Unternehmensberatung natürlich gewissen Mindeststandards entsprechen muss. Neben der geeigneten Qualifikation – in meinem Fall durch die erworbene Fachkunde – muss die Beratungstätigkeit nach einem Qualitätsmanagementstandard – kurz QM – umgesetzt werden. Nur so kann im Fall einer Datenschutzberatung sichergestellt werden, dass das zu beratende Unternehmen in die Lage rechtssicheren Handelns versetzt wird.

BAFA Beratungsförderung nutzen – Kosten reduzieren

Durch die Beratungsförderung des BAFA kann die verantwortliche Stelle alle Beratungsleistungen, die ich im Rahmen einer Datenschutzberatung oder den beratenden Teil als bestellter Datenschutzbeauftragter zu mindestens 50% und in manchen Fällen gar mit 80 Prozent bezuschusst werden. Somit lassen sich die Kosten für den Datenschutz merklich reduzieren.

BAFA Beratungsförderung – was wird wann in welcher Höhe gefördert

Die Voraussetzungen an ein Unternehmen, welches einen Antrag auf Beratungsförderung beim BAFA stellen möchte sind klar in der Förderrichtlinie definiert:

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nicht finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen. • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen. • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen. • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen. Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Die Höhe des Zuschusses der Beratungsförderung orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Unternehmensstandort.

Höhe des Beratungszuschusses

Junge Unternehmen - nicht länger als 2 Jahre am Markt

Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
Region: neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
Fördersatz: 80 %
Maximaler Zuschuss: 3.200 Euro

Region: Lüneburg
Fördersatz: 60 %
Maximaler Zuschuss: 2.400 Euro

Region: alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig
Fördersatz: 50 %
Maximaler Zuschuss: 2.000 Euro

Bestandsunternehmen - ab dem dritten Jahr nach Gründung

Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Region: neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
Fördersatz: 80 %
Maximaler Zuschuss: 2.400 Euro

Region Lüneburg
Fördersatz: 60 %
Maximaler Zuschuss: 1.800 Euro

Region: alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig
Fördersatz: 50 %
Maximaler Zuschuss: 1.500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten

Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Region: alle Standorte
Fördersatz: 90 %
Maximaler Zuschuss: 2.700 Euro

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA – Stand 2018-01-18

Datenschutzberatung von Berlin bis Hamburg – Angebot anfordern

Unser Angebot der Datenschutzberatung bzw. der beratenden Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter richtet sich an nicht-öffentliche und öffentliche Stellen von Berlin bis Hamburg.

Zu unseren Kunden zählen neben mehreren IT-Unternehmen und Media-Agenturen auch Steuerberater, Wohnungsgenossenschaften, Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie Fitnessstudios. Darüber hinaus sind wir als Datenschutzbeauftragter für Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung tätig.

Gern können wir auch Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes unterstützen – Sie fachkundig beraten. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie Ihr persönliches Angebot zur Datenschutzberatung an. Sollten Sie Fragen zur BAFA Beratungsförderung haben, beachten Sie den untenstehenden Link zur Webseite des BAFA oder kontaktieren Sie uns.

Webseite der BAFA Beratungsförderung

Weiterführende Informationen zur BAFA Beratungsförderung finden Sie auf der Webseite des „Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ unter http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html