Externer Datenschutzbeauftragter - DSB - für Unternehmen

Externer Datenschutzbeauftragter - nachfolgend geben wir Antworten auf folgende Fragen:

  • Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen
  • Externer vs. Interner DSB - Vorteile und Nachteile des externen DSB

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten - DSB - bestellen?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG, in dem dies wie folgt definiert ist:

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nichtöffentlichen Stellen, die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Dieser Auszug aus dem § 4f BDSG besagt also, dass Unternehmen, Organisationen, Vereine sowie alle anderen nicht-öffentlichen Stellen - spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn - der EDV basierten Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz verpflichtet sind. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt für nicht-öffentliche Stellen mit mehr als 9 Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten, wie z. B. Daten von Kunden oder Mitarbeitern haben.

Unabhängig des § 4f BDSG können Sie auf Grund besonderer Konstellationen  zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein - bei Fragen dazu kontaktieren Sie uns.

 
Externer Datenschutzbeauftragter vs. Interner Datenschutzbeauftragter

Wenn man einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen möchte - oder muss - stellt sich zumeist die Frage, ob man einen Mitarbeiter des Unternehmens - also einen internen Datenschutzbeauftragten - oder auf das Datenschutz-Know-How eines externen Dienstleisters setzen - einen externen Datenschutzbeauftragten - bestellen sollte.

Der Vorteile einen externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen Beauftragten für den Datenschutz gibt es viele, auf ein paar wenige möchten wir kurz eingehen.

Um die notwendige Fachkunde zu erwerben, müsste man einen Mitarbeiter des Unternehmens - z. B. im Rahmen eines Lehrganges, der in der Regel über mehrere Tage geht - qualifizieren. Diese Lehrgänge binden den Mitarbeiter (seine Arbeitskraft) sowie finanzielle Mittel und sollten in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Wenn der zum Datenschutzbeauftragten bestellte Mitarbeiter sich seiner datenschutzrechtlichen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt widmen und - alle Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen, von der Erstellung der Verfahrensverzeichnisse, über die Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes bis hin zu Datenschutzschulungen der Mitarbeiter und Geschäftsleitung - umsetzen soll, so werden ihn seine Aufgaben stark fordern, die er mit Sicherheit nicht "mal eben nebenbei erledigen kann".

Neben den Kosten und dem Zeitaufwand für die stetige Qualifikation des internen Datenschutzbeauftragten sowie die Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen, sollte man bei der Entscheidungsfindung bzgl. der Berufung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten auch beachten, dass der Mitarbeiter, der zum Beauftragten für den Datenschutz berufen wird Kündigungsschutz genießt.

Ein externer Datenschutzbeauftragter - bietet Ihnen fachkundige, professionelle und transparente Datenschutzlösungen und sollten Sie mit der Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten unzufrieden sein, können Sie den Vertrag beenden und einen anderen externen DSB bestellen.

Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberatung

Sie suchen einen kompetenten, flexiblen und loyalen Partner um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen, Ihrer Organisation oder im Verein rechtssicher umzusetzen - wollen auf das Datenschutz-Know-How eines erfahrenen Datenschutz-Teams setzen - benötigen fachkundige Unterstützung im Rahmen einer Datenschutzberatung - dann kontaktieren Sie uns.

Ihre Vorteile - wenn Sie unser Angebot wahrnehmen

  • rechtssichere Umsetzung des Datenschutzes gemäß BDSG und anderer Rechtsvorschriften in Ihrem Unternehmen
  • keine Bindung von ManPower durch die Bestellung eines Mitarbeiters zum internen Datenschutzbeauftragten
  • kosteneffizientere Lösungen durch einen erfahrenen und fachkundigen Partner - nutzen Sie den Wissenstransfer
  • Minimierung des Haftungsrisikos
  • eventuelle Fördermöglichkeiten aus Mitteln des ESF, durch die Sie bis zu 50 Prozent der Beratungskosten sparen
  • Flexibilität, Loyalität und Transparenz


Professionelles Outsourcing der Aufgaben zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen - gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und setzen Sie den Datenschutz durch unsere fachkundige Unterstützung - durch unsere Datenschutzberatung bzw. meine Bestellung zu Ihrem Datenschutzbeauftragten - rechtssicher und kosteneffizient um.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV unterstütze ich seit mehreren Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BDSG sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen anderer Gesetze und Rechtsvorschriften.

Durch unsere nachgewiesene Fachkunde finden Sie in uns einen kompetenten Partner, der Sie im Rahmen einer Datenschutzberatung oder als Ihr Beauftragter für den Datenschutz dabei unterstützen kann datenschutzrechtliche gesetzliche Vorgaben rechtssicher und kosteneffizient umzusetzen.