Externer Datenschutzbeauftragter Berlin - Hamburg DSB-TÜV

Externer DSB, Datenschutzberatung und Datenschutzaudit

Externer Datenschutzbeauftragter DSB von Berlin bis HamburgExterner Datenschutzbeauftragter in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Wir beraten seit 2010 öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes - BDSG - sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen anderer Gesetze und Rechtsvorschriften.

Auf Grund unserer nachgewiesenen Fachkunde - bei der TÜV SÜD Akademie bzw. der IHK Potsdam - finden Sie in uns einen kompetenten Partner. Wir können Sie im Rahmen einer Datenschutzberatung oder als Ihr DSB unterstützen datenschutzrechtliche gesetzliche Vorgaben rechtssicher und kostenoptimiert umzusetzen.

Zu unseren Kunden zählen unter anderem mehrere IT-Unternehmen, Unternehmen der Sozialwirtschaft, Steuerberater, Bildungseinrichtungen, Wohnungsgenossenschaften, Fitnessstudios sowie Unternehmen aus dem Bereich "Forschung und Entwicklung".

Durch unsere zentrale Lage in Perleberg - der Kreisstadt des Landkreises Prignitz im Land Brandenburg - bieten wir regionalen und überregionalen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen von Berlin bis Hamburg Datenschutzlösungen zu transparenten und kalkulierbaren Kosten.

Wenn Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, dann bieten wir Ihnen eine kostengünstige Alternative zum innerbetrieblichen DSB. Für meine Bestellung als Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzberatung erstellen wir Ihnen gern Ihr ganz persönliches Angebot.

Unser Angebot - unsere Standardleistungen als Externer Datenschutzbeauftragter

Als Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen ein umfangreiches Standardpaket, welches wir nachfolgend auszugsweise darlegen:

  • Durchführung einer Bestandsaufnahme des vorhandenen Datenschutzniveaus
  • Prüfung und Aktualisierung der vorhandenen sowie Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung der nach dem BDSG vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse.
  • Beratung der Unternehmensleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sowie Beratung zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Unterweisung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen mit den Vorschriften über den Datenschutz und aufzeigen geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften des BDSG sowie Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
  • Durchführung der Vorabkontrolle bei IT-Anwendungen gemäß § 4 d Abs. 5 und 6 BDSG insbesondere bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG.
  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Gestaltung von Verträgen z. B. mit externen Dienstleistern, Dienstanweisungen bzw. arbeitsvertragliche Regelungen (private E-Mail- und Telefonnutzung)
  • Prüfung der datenschutzkonformen Gestaltung des Internetauftrittes
  • Bearbeitung von Anfragen der Datenschutzbehörden sowie Betroffener
    (Auskunftsersuchen oder Beschwerden)
  • Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepten

Neben der Tätigkeit als bestellter Datenschutzbeauftragter führen wir auch Datenschutzschulungen sowie Beratungen und Prüfungen im Bereich der IT-Sicherheit und Datenschutzaudits durch.

BAFA - Fördermöglichkeit nutzen - Kostenreduzierung um bis zu 80 Prozent möglich!

Unter bestimmten Umständen haben Unternehmen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Beratungsförderung des "Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ - BAFA. Durch diese finanziellen Zuschüsse kann das Unternehmen zwischen 50 - 80 Prozent der Kosten für meine Datenschutzberatung erstattet bekommen.

Auf Grund meiner Fachkunde und anderer Nachweise bin ich als BAFA-Berater gelistet und somit können anspruchsberechtigte Unternehmen, Vereine oder Organisationen - nicht-öffentliche Stellen - bei dem BAFA einen Antrag auf Beratungsförderung stellen und somit eine deutliche Kostenreduzierung erreichen.

Externer Datenschutzbeauftragter von Berlin bis Hamburg

Unser Angebot - als Datenschutzbeauftragter - richtet sich im Speziellen an Unternehmen, Vereine und Organisationen in Berlin sowie in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Zu transparenten Kosten bieten wir professionelle Datenschutzlösungen - ab unter 20 EUR pro Arbeitseinheit - und im Rahmen meiner Bestellung als Ihr Datenschutzbeauftragter einen individuell mit Ihnen abgestimmten Beratervertrag zu fairen Konditionen.

Vorteile unseres Angebotes als externer DSB

  • rechtssichere Umsetzung des Datenschutzes gemäß BDSG und anderer Rechtsvorschriften in Ihrem Unternehmen 
  • keine Bindung von ManPower durch die Bestellung eines Mitarbeiters zum internen Datenschutzbeauftragten 
  • kosteneffizientere Lösungen durch einen erfahrenen und fachkundigen Partner - nutzen Sie den Wissenstransfer 
  • Minimierung des Haftungsrisikos 
  • eventuelle BAFA-Fördermöglichkeiten (50 - 80 Prozent der Beratungskosten sparen) 
  • Flexibilität, Loyalität und Transparenz 
Nutzen Sie die Vorteile meiner Bestellung als Ihr Datenschutzbeauftragter - fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.

Datenschutzaudit – zertifizierte Datenschutzauditorin beim TÜV-Rheinland

Als – vom TÜV-Rheinland – zertifizierte Datenschutzauditorin kann ich Sie fachkundig und effektiv bei der Planung und Vorbereitung eines Datenschutzaudits unterstützen. Nach Durchführung des Audits erstelle ich einen entsprechenden Prüfbericht und spreche Empfehlungen für eventuell notwendige Folgemaßnahmen aus.

Was ist eigentlich ein Datenschutzaudit und für wen ist warum ein Datenschutzaudit sinnvoll? Was ist im Vorfeld eines Datenschutzaudits zu beachten – welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Antworten auf diese und weitere Fragen zum Datenschutzaudit gibt es hier.

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Am 25. Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten.
Somit ist die EU-DSGVO ab Mai 2018 anzuwenden.

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen - wie Unternehmen, Organisationen und Vereine - müssen bis zum benannten Datum Ihre datenschutzrelevanten Prozesse gemäß den neuen Vorgaben angepasst haben und umsetzen.

Durch sogenannte Öffnungsklauseln hat Deutschland die Möglichkeit der Schaffung eigener Datenschutzregelungen, welche über die der EU-DSGVO hinausgehen und natürlich ebenso einzuhalten sind.

  • Welche Änderungen bringt die EU-Datenschutz-Grundverordnung mit sich?
  • Inwieweit müssen Sie bisherige Verfahren, Prozesse und Strukturen überarbeiten oder schaffen um die Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen?
  • Welche deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften finden zukünftig Anwendung?

Wir geben nicht nur Antworten auf diese Fragen - sondern bieten Lösungen zum rechtssicheren Übergang und zur Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und anderer nationaler Regelungen.


Datenschutz-Blog

Tipps und Hinweise rund um den Datenschutz, Datenschutz-News und mehr finden Sie in unserem Datenschutz-Blog. Nachfolgend eine Auswahl von Beiträgen in unserem Datenschutz-Blog.