Externer Datenschutzbeauftragter Berlin & Datenschutzberatung

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin - die kostengünstige Lösung für alle nicht-öffentlichen Stellen in der Hauptstadt, die zur Bestellung eines "Beauftragten für den Datenschutz" gemäß Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - verpflichtet sind.

Mit diesem Beitrag wollen wir auszugsweise unser Angebot vorstellen, auf die Vorteile eines externen DSB eingehen und eine Ausführung zu den Kosten für die Bestellung eines externen DSB machen.

Fachkundige Datenschutzberatung und Datenschutzaudit

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin - externer DSB und DatenschutzberatungAls zertifizierter Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV sowie Datenschutzauditor-TÜV beraten und betreuen wir seit 2010 öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in Berlin, Brandenburg und anderen Bundesländern im Norden der Republik.

Zu unseren Kunden zählen unter anderem Wohnungsgesellschaften, Bildungsunternehmen, IT-Dienstleister, Fitnessstudios und Steuerberater. Darüber hinaus betreuen wir medizinische Einrichtungen sowie Unternehmen aus dem Bereich "Forschung und Entwicklung".

Unser Dienstleistungspaket reicht von der themenbezogenen Datenschutzberatung - wie z. B. den Arbeitnehmerdatenschutz - über die datenschutzrechtliche Betreuung als bestellter Datenschutzbeauftragter bis zum Datenschutzaudit.

DSB für Unternehmen in Berlin - Unsere Standardleistungen

Neben den durch das BDSG definierten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten unterstützen wir Sie bei der Erstellung von datenschutzrelevanten Unterlagen – wie z. B. Verfahrensverzeichnissen – sowie bei der Umsetzung von Prozessen – z. B. im Zuge der Einführung oder Änderung unternehmensinterner Verfahren und/oder Technologien.

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin - wir bieten Ihnen ein umfangreiches Standardpaket, welches wir nachfolgend auszugsweise darlegen:

  • Durchführung einer Bestandsaufnahme des vorhandenen Datenschutzniveaus
  • Prüfung und Aktualisierung der vorhandenen sowie Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung der nach dem BDSG vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse.
  • Beratung der Unternehmensleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sowie Beratung zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Unterweisung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen mit den Vorschriften über den Datenschutz und aufzeigen geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften des BDSG sowie Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
  • Durchführung der Vorabkontrolle bei IT-Anwendungen gemäß § 4 d Abs. 5 und 6 BDSG insbesondere bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG.
  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Gestaltung von Verträgen z. B. mit externen Dienstleistern, Dienstanweisungen bzw. arbeitsvertragliche Regelungen (private E-Mail- und Telefonnutzung)
  • Prüfung der datenschutzkonformen Gestaltung des Internetauftrittes
  • Ansprechpartner in internen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung von externen Anfragen, z. B. Betroffenen oder Aufsichtsbehörden in Absprache mit dem Auftraggeber

Darüber hinaus unterstützen wir Sie selbstverständlich bei andersartigen datenschutzrelevanten Problemen und Aufgabenstellungen

Externer Datenschutzbeauftragter vs. interner DSB - Vorteile und Nachteile

Das BDSG fordert vom „Beauftragten für den Datenschutz“ die sogenannte Fachkunde. Diese Fachkunde zu erwerben bedarf entweder eines sehr zeitintensiven Beschäftigen mit dem Themengebiet des Datenschutzes oder einer entsprechenden Qualifizierung z. B. im Rahmen von Datenschutzschulungen und/oder Datenschutzlehrgängen.

Der externe Datenschutzbeauftragte verfügt über die vom Gesetzgeber geforderte Fachkunde – ein Mitarbeiter des Unternehmens, der zukünftig als DSB bestellt werden soll, muss diese anfänglich erst erwerben. Danach muss sich der interne Datenschutzbeauftragte stetig im Rahmen von Kursen oder Schulungen auf den neuesten Stand der Dinge bringen.

Hieraus ergeben sich grundsätzlich zwei Nachteile des internen DSB zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – in Form von hohen Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen und temporärem Wegfall der Arbeitskraft – durch die externen Lehrgangsbesuche. Natürlich muss der interne Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben innerhalb der regulären Arbeitszeit umsetzen, wodurch es zu weiteren arbeitszeitlichen Einschränkungen kommt.

Als Arbeitgeber sollten Sie darüber hinaus auch den Umstand im Fokus haben, dass der interne Datenschutzbeauftragte einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt.

Für die Person – genauer die Entscheidungen des internen DSB – ergibt sich auch unter Umständen das Problem des Interessenskonflikts – bei der Bewertung von Prozessen und dem Aussprechen von Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung.

Soweit ein paar Ausführungen zur internen Umsetzung. Nachfolgend wollen wir die entscheidenden Vorteile unseres Angebotes als externer Datenschutzbeauftragter auflisten:

  • kostengünstigere Umsetzung des Datenschutzes
  • Minimierung des Haftungsrisikos
  • Vermeidung von Interessenskonflikten
  • praktische Erfahrungen – nutzen Sie den Wissenstransfer
  • Fördermöglichkeiten über den Europäischen Sozialfond möglich*
  • Beratungsleistungen sind steuerlich absetzbar*
* muss im Einzelfall im Zuge des Angebotes validiert werden

Nachteile des externen Datenschutzbeauftragten

Neben der überwiegenden Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter auch Nachteile, auf die wir transparent eingehen wollen. Am Anfang der Bestellung bedarf es einer gewissen Einarbeitungsphase in die unternehmensspezifischen Gegebenheiten und Strukturen, die initiale Kosten bedeuten.

Welche Kosten entstehen für unsere Bestellung?

Bei der Abwägung und Entscheidung, ob man eine interne Lösung sucht oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollte, dreht sich vieles um die Frage der Kosten. Auch sucht der Eine oder Andere nach einem kostengünstigen Pauschalangebot – ein Datenschutzkomplettpaket zum monatlichen Festpreis.

Die rechtskonforme Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten – kein Unternehmen gleicht dem Anderen. Anders gesagt, Datenschutz ist individuell und daher bedarf es teils sehr unterschiedlicher Umsetzungen mit mehr oder minder hohem Zeit- und Arbeitsaufwand.

Daher kann man keine seriöse Aussage zu den tatsächlichen oder gar absoluten Kosten treffen ohne Sie entweder zu übervorteilen oder eine Spardatenschutzlösung zu initiieren.

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin und Datenschutzberatung - Angebot anfordern

Durch ein persönlich auf Sie zugeschnittenes Angebot können Sie sich ein transparentes und tatsächliches Bild der Kosten unsere Beratung und Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter machen.

Gern können wir Sie als Berliner Unternehmen dabei unterstützen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie datenschutzrelevanter Regelungen anderer Gesetze und Rechtsvorschriften rechtssicher umzusetzen.

Kontaktieren Sie uns und fordern Sie Ihr persönliches Angebot mit transparenter Kostenplanung an.