QUICK-CHECK Datenschutz & Datensicherheit DS-GVO & BDSG

QUICK-CHECK Datenschutz und Datensicherheit – wie ist das aktuelle Datenschutzniveau Ihres Unternehmens, Vereins oder Ihrer Organisation. Wie ist es um die IT-Sicherheit bestellt – wo gibt es eventuell akuten Handlungsbedarf um Datendiebstahl oder Datenverluste zu verhindern bzw. zu vermeiden.

Nachfolgend bieten wir Ihnen kostenlose Checklisten zum Download und Übersichten um einen ersten QUICK-CHECK durchführen zu können.

Es kann keine Garantie auf Vollständigkeit der Checklisten für den QUICK-CHECK übernommen werden, da sich auf Grund verschiedenster Konstellationen unterschiedlichste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit bei der verantwortlichen Stelle (Unternehmen, Verein, Organisation) ergeben können.

QUICK-CHECK Datenschutz - Benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten

Mit Hilfe dieses QUICK-CHECK - der Checkliste im nachfolgenden PDF-Download - können Sie in weniger als 2 Minuten ermitteln, ob Sie gesetzlich zur Bestellung eines „Beauftragten für den Datenschutz“ verpflichtet sind. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung – DS-GVO - sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG neu - als Grundlage dieser Ermittlung genutzt.

PDF-Download - QUICK-CHECK Datenschutz - Benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten

Anmerken wollen wir, dass Datenschutz auch als Chance der Prozessoptimierung sowie als Mittel des Marketings gesehen werden sollte. Kundenvertrauen und die sich daraus ergebende dauerhafte Kundenbindung sind der Wegbereiter für einen guten Unternehmenserfolg.

Daher sollte man nicht ausschließlich die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines DSB im Auge haben, sondern diese Position auch unter unternehmerischer Betrachtung berücksichtigen – Datenschutz ist sexy.

QUICK-CHECK Datenschutz – Wie Handeln wir gemäß EU-DS-GVO und BDSG neu

Der 25. Mai 2018 ist ein bedeutsames Datum – ab diesem Tag muss jede öffentliche und nicht-öffentliche Stelle nach den Vorgaben der EU-DS-GVO sowie dem überarbeiteten – an europäisches Recht angepassten – neuen BDSG handeln.

Die DS-GVO bringt Neuerungen mit sich und das BDSG schafft zum einen Erleichterungen aber auch veränderte Vorgaben gilt es rechtskonform umzusetzen.

Ob Ihr Unternehmen, Verein oder Ihre Organisation rechtssicher auf der Datenschutzautobahn unterwegs ist, ob Sie nach Brüsseler Vorgaben und nationaler Datenschutzregelung verfahren oder eventuell noch Prozessveränderungen oder gar Erweiterungen im Datenschutzkonzept implementieren müssen, können Sie mit Hilfe unserer nachfolgenden Checkliste herausfinden.

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gemäß EU-DS-GVO und BDSG neu

QUICK-CHECK IT und Datensicherheit – Wie ist es um unseren IT-Grundschutz bestellt

Datensicherheit wird sehr oft mit dem Datenschutz gleichgesetzt – doch das ist nicht das Selbe. Vielmehr ist es so, dass die Datensicherheit – in Form technisch organisatorischer Maßnahmen – ein Bestandteil – einer der Eckpfeiler – des Datenschutzes ist.

IT-Sicherheit ist ein sehr komplexes Thema und die Datensicherheit wiederum auch hier ein Baustein des Ganzen.

Einen QUICK-CHECK für eine allumfassende IT-Sicherheitsprüfung oder eine lückenlose Prüfung der Datensicherheit gibt es im Grunde nicht, da hier ganz speziell die tatsächlichen Gegebenheiten der IT-Infrastruktur sowie der verwendeten Verfahren und Technologien betrachtet werden müssen.

Wir verweisen daher auf den IT-GRUNDSCHUTZ auf Grundlage der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI.

Weblinks zum Thema QUICK-CHECK für Datenschutz und Datensicherheit